FAQ (Häufige Fragen zur Gemeinschaftsschule und die Antworten darauf)
Auszug aus dem Angebot des
Kultusministeriums Baden-Württemberg
1. Besucht jede Schülerin / jeder Schüler ein Wahlpflichtfach?
Derzeit wählt jede Schülerin / jeder Schüler ab Klasse 7 ein Wahlpflichtfach, entweder "Französisch" (bereits ab
Klasse 6), "Technik" oder "Mensch und Umwelt (MUM)".
Mit dem neuen Bildungsplan, der zum Schuljahr 2016/2017 für die Klassenstufen 5 und 6 eingeführt wird und in den folgenden
Jahren kontinuierlich jeweils eine Klassenstufe "hochwächst", werden alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 eines
der neuen Wahlpflichtfächer "Technik" oder "Alltagskultur, Ernährung, Soziales" besuchen. Alternativ wählen die
Schülerinnen und Schüler die zweite Fremdsprache Französisch, die bereits ab Klassenstufe 6 unterrichtet wird.
2. Welche Profilfächer gibt es an der Gemeinschaftsschule und ab wann?
Die Profilfächer werden ab Klasse 8 unterrichtet. Die Schule bietet das Profilfach "Naturwissenschaft und Technik"
an sowie eines der Fächer "Musik", "Bildende Kunst" oder "Sport". Bei ausreichender Nachfrage durch die Schülerinnen
und Schüler kann die Schule zusätzlich Spanisch als dritte Fremdsprache anbieten. Das Profilfach kann in den Jahrgangsstufen
der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden, dies ist aber nicht zwingend.
3. Besucht jede Schülerin / jeder Schüler ein Profilfach?
Alle Schülerinnen und Schüler wählen ein Profilfach aus dem Angebot der Schule aus. Es wird auf allen drei Niveaustufen angeboten.
4. Gibt es Profil AC / Kompetenzanalyse auch an der Gemeinschaftsschule?
Ja, in Klassenstufe 8.
5. Was ist der Unterschied zwischen Naturwissenschaft und Technik, Technik
Ab dem Schuljahr 2016/2017 gibt es einen neuen Fächerverbund "Biologie, Naturphänomene und Technik" (BNT).
Er wird in Klasse 5 und 6 unterrichtet und von allen Schülerinnen und Schülern aller weiterführenden allgemein
bildenden Schulen in Baden-Württemberg besucht. Im Fächerverbund "Biologie, Naturphänomene und Technik" werden
themen- und praxisorientiert naturwissenschaftliche Phänomene und integrative sowie biologische und technische
Themen behandelt.
"Technik" (T) ist Wahlpflichtfach. Es wird ab Klasse 7 unterrichtet und kann optional belegt werden.
Das Fach "Technik" hat seinen Schwerpunkt besonders im technischen, anwendungsorientierten Bereich.
NwT ist das Profilfach "Naturwissenschaft und Technik". Es wird ab Klasse 8 unterrichtet und kann optional
belegt werden. Der Schwerpunkt des Faches liegt auf naturwissenschaftlichen Inhalten.
6. Was bedeutet Coaching?
Jede Schülerin und jeder Schüler wird von einem ihr / ihm zugeordneten Lerncoach betreut.
Der Lerncoach berät die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in Fragen im Zusammenhang mit der
individuellen Lernentwicklung sowie allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Lernen stehen.
Dazu gehört beispielsweise der Erwerb personaler Kompetenzen (Selbstdisziplin, Selbstreflexion,
Übernahme von Verantwortung für das eigene Lernen, etc.) oder sozialer Kompetenzen (Einhaltung
von Regeln, andere beim Lernen unterstützen, etc.).
7. Welche Sprachen kann ich an der Gemeinschaftsschule lernen?
- Englisch als erste Fremdsprache ab Klasse 5.
- Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 6.
- Ggf. Spanisch als dritte Fremdsprache ab Klasse 8.
8. In welcher Klassenstufe kann ich welchen Abschluss machen?
- Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder Klasse 10
- Realschulabschluss in Klasse 10
- Ggf. Abitur
- entweder an der Gemeinschaftsschule selbst, sofern dort eine eigene Oberstufe eingerichtet ist (in Klasse 13)
- oder an der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule (in Klasse 13)
- oder an einem allgemein bildenden Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren)
- oder an einem Beruflichen Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren)
9. Was unterscheidet eine Lerngruppe von einer Klasse?
Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule.
Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll,
dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse.
Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld
für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Es wird selbstverständlich immer Lernsituationen
geben, die in der gesamten Lerngruppe stattfinden. Jedoch hat die Lehrkraft die Möglichkeit,
Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten zu bilden.
10. Gibt es an einer Gemeinschaftsschule Noten?
In der Gemeinschaftsschule sind Noten nur in den Abschlussklassen sowie beim Wechsel in eine
andere Schulart obligatorisch. Den Kern der Leistungsrückmeldung bilden differenzierte
Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen
und Schüler. Auf Wunsch der Eltern können diese durch Noten ergänzt werden.
11. Welche Wege stehen nach dem Abschluss der Klasse 10 offen, wenn die Gemeinschaftsschule keine eigene Sekundarstufe II anbietet?
Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:
- Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
- Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen,
zu denen insbesondere das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 gehört
- Übergang an ein Berufliches Gymnasium bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
- Übergang in andere Berufliche Schulen wie beispielsweise das Berufskolleg
- Übergang in die berufliche Ausbildung.
12. Sind die Schulabschlüsse bei Umzug vergleichbar?
Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige abschlussbezogene Bildungsstandards
(Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik,
den Fremdsprachen Englisch und Französisch und den Naturwissenschaften). So können Eltern sicher
sein, dass ihre Kinder bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs oder Deutschlands in anderen
Schulen Anschluss finden.
13. Wie werden Eltern ins Schulleben eingebunden?
Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein.
In regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand
der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen.
14. Kann nach dem Hauptschulabschluss in Klasse 9 anschließend die Klasse 10 besucht und der Realschulabschluss abgelegt werden?
Ja, eine Schülerin / ein Schüler kann nach dem bestandenen Hauptschulabschluss in Klasse 9
ohne Versetzungsentscheidung und ohne Notenhürde den Bildungsgang an der Gemeinschaftsschule
in der Klasse 10 fortsetzen und den Realschulabschluss ablegen.
15. Wer entscheidet darüber, welchen Abschluss ein Kind ablegt?
In Klassenstufe 8 und in Klassenstufe 9 werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten
im Schullaufbahnberatungsverfahren über mögliche Bildungsab- und -anschlüsse informiert. Im Februar
finden Beratungsgespräche statt, bei denen der Lernentwicklungsbericht des 1. Halbjahres, die individuellen
Lernfortschritte des Kindes und die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. die gymnasiale
Versetzungsordnung zugrunde gelegt werden, um den bestmöglichen Bildungsabschluss für jedes Kind zu finden.
Im Anschluss an die Beratungsgespräche entscheiden die Erziehungsberechtigten über den geplanten Bildungsabschluss
(Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule § 4 Abs. 3, Satz 3).
16. Welche Voraussetzungen sind für einen Wechsel nach Klasse 10 in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums erforderlich?
Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten
Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung
in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums versetzt
werden, oder eine Schülerin / ein Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss
ab und erfüllt die Notenvoraussetzungen der Multilateralen Versetzungsordnung (in zwei der Fächer Deutsch,
Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note gut und im dritten dieser Fächer mindestens die Note
befriedigend und in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens Durchschnitt 3,0).
Wichtig: Ein Wechsel auf das allgemein bildende Gymnasium ist nur möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin
die zweite Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule (Französisch) mitbringt.
17. Wird mit dem Besuch der Klasse 10 einer Gemeinschaftsschule automatisch ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben?
Nein, nur wenn die Leistungsnachweise in Klasse 9 durchgängig auf mittlerem oder erweitertem
Niveau bzw. nach den Bildungsstandards der Realschule bzw. des Gymnasiums erbracht wurden
und die Schülerin / der Schüler nach der Versetzungsordnung der Realschule bzw. des Gymnasiums
versetzt werden würde.
18. Wenn mein Kind durchaus in der Lage ist, auf mittlerem Niveau zu lernen, kann es dann trotzdem in Klasse 9 zunächst den Hauptschulabschluss ablegen?
Im Abschlussjahr wird eine Schülerin / ein Schüler durchgehend in dem Niveau des angestrebten
Abschlusses bewertet. Für Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung
ablegen wollen, gilt deshalb, dass sie auch die Leistungsrückmeldungen in allen Fächern auf G-Niveau
bzw. nach den Standards der Hauptschule/ Werkrealschule erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus,
dass die Schülerinnen und Schüler auf höherem Niveau lernen und gefördert werden können.
19. Hat mein Kind nach Klasse 10 an der Gemeinschaftsschule einen Rechtsanspruch auf einen Platz am allgemein bildenden Gymnasium?
Sofern das Kind die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe des
allgemein bildenden Gymnasiums erfüllt, hat es einen entsprechenden Anspruch auf Aufnahme.
Dies ist kein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Gymnasium, jedoch wird das Kind in zumutbarer
Erreichbarkeit an einem Gymnasium einen Platz erhalten.
20. Welche Voraussetzungen werden benötigt, um nach Klasse 10 in die gymnasiale Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums zu wechseln?
Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten
Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung
in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums versetzt werden oder eine
Schülerin / ein Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss ab und erfüllt
die Notenvoraussetzungen zur Aufnahme in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums (Durchschnitt von
mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache
(Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend").
Wichtig: Ein Wechsel auf das Berufliche Gymnasium ist auch möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin
nur eine Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
erforderliche zweite Fremdsprache kann in der Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums belegt werden.
21. Wie unterscheidet sich der Ganztag von einem normalen Schultag?
Alle Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg werden in Sekundarstufe I an vier oder drei Tagen in der
Woche als eine für Schüler und Eltern verbindliche Ganztagsschule in einem Umfang von acht Zeitstunden pro
Tag geführt. Der verbindliche Ganztag ist Grundlage für die Genehmigung der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule.
Beim verbindlichen Ganztag an der Gemeinschaftsschule und den Ganztagsangeboten handelt es sich nicht um
Betreuungsangebote, sondern um einen wichtigen Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftsschule.
Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen,
selbstgesteuerte Lernphasen und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab, ganz im Sinne eines
rhythmisierten Tagesablaufs. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten
finden ihren Platz im Tagesablauf. Hausaufgaben werden als Schulaufgaben durch individuelles und kooperatives
Lernen im Ganztagsschulkonzept der Gemeinschaftsschule ersetzt. Insbesondere auch das gemeinsame Mittagessen
ist für das Entwickeln eines Wir-Gefühls für die Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung.
22. Kann mein Kind in unterschiedlichen Fächern auf unterschiedlichen Niveaus lernen?
Jede Schülerin und jeder Schüler kann bis zum Abschlussjahr in jedem einzelnen Fach jeweils auf dem für
sie oder ihn passenden Niveau lernen. Somit kann eine Schülerin oder ein Schüler beispielsweise in Deutsch
und Biologie auf dem mittleren Niveau lernen, in Mathematik und in Geographie aber auf dem erweiterten Niveau.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit - je nach individueller Lernentwicklung - flexibel zwischen
Niveaustufen zu wechseln. Beispielsweise können sich die Leistungen der Schülerin oder des Schülers nach einer
Weile so deutlich gesteigert haben, dass sie oder er auch in Deutsch oder Biologie auf die erweiterte Niveaustufe
wechseln kann. Über das Niveau des Lernangebots im jeweiligen Fach entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer in enger
Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.
Dies entspricht dem Lernkonzept der Gemeinschaftsschule, nicht bereits in Klasse 5 auf ein Abschlussziel
festgelegt zu sein. Um kenntlich zu machen, auf welchem Niveau die Schülerin / der Schüler seine Leistungen
im Schuljahr erbracht hat, wird im Lernentwicklungsbericht für jedes Fach die Niveaustufe angegeben, G für
grundlegendes Niveau, M für mittleres oder E für erweitertes Niveau.
23. Wie können lernstarke Schülerinnen und Schüler von lernschwachen Schülern innerhalb einer Lerngruppe profitieren?
Beim kooperativen Lernen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in Partner- und Gruppenarbeit
gemeinsam ein Thema. Sie profitieren dadurch von den Stärken der anderen. Jede Schülerin und jeder
Schüler hat hierbei eine eigene Aufgabe und trägt somit ihren bzw. seinen Teil zum gemeinsamen Ergebnis
bei. Die Kinder und Jugendlichen stärken damit nicht nur ihre fachlichen, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen.
Durch das Erklären können die Schüler selbst das Gelernte nachhaltig festigen.
24. Welche Lehrkräfte unterrichten an einer Gemeinschaftsschule?
An den Gemeinschaftsschulen unterrichten Lehrerinnen und Lehrern mit unter-schiedlicher Lehrbefähigung:
für die Werkreal-/Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium. Hinzu kommen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,
die wertvolle Unterstützung bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot leisten.
25. Was gibt es an der Gemeinschaftsschule statt klassischem Zeugnis?
An der Gemeinschaftsschule werden detaillierte Rückmeldungen zum individuellen Lern- und Entwicklungsstand gegeben.
Das heißt, es werden Aussagen zum Erreichen einzelner Kompetenzen oder Lernbereiche gemacht. Deshalb wird diese Rückmeldung
zum Halbjahr und Schuljahresende Lernentwicklungsbericht genannt. Wenn die Eltern es wünschen, gibt es zusätzlich auch eine Note.
Man kann im Lernentwicklungsbericht erkennen, wo die Schülerin oder der Schüler seine Stärken hat. Man kann aber auch
erkennen wie der Lernfortschritt war. Wer zum Beispiel in Geometrie gut ist, muss nicht automatisch auch im Bruchrechnen
gut sein. Das zeigt sich in einer Ziffernnote nicht. In einem Text hingegen kann man das sehr detailliert beschreiben.
26. Kann sich mein Kind mit einem Lernentwicklungsbericht bei einem Unternehmen für einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz bewerben?
Da die Hauptschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung und das Abitur identisch sind mit denen an
Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien, erhalten die Schüler dieselben Abschlusszeugnisse.
Bewerben sich die Schülerinnen und Schüler bereits vor dem Abschlussjahr mit einem Lernentwicklungsbericht,
so lassen sich die meisten Schülerinnen und Schüler diesen zusätzlich mit Noten ausstellen. So erhalten die
Betriebe und Unternehmen genauso wie in einem Zeugnis Noten der jeweiligen Niveaustufe. Jedoch hat der Betrieb
die Möglichkeit zusätzliche Informationen zu entnehmen und kann erkennen, wo die Schülerin / der Schüler
besondere Fähigkeiten oder Interessen hat.
27. Hat ein Schüler in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule mit Versetzung in die Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe einen Realschulabschluss?
Ein Schüler, der in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule durchgängig auf erweitertem Niveau seine Leistungen
erbracht hat, hat mit der Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung einen dem Realschulabschluss
gleichwertigen Bildungsstand. Dabei ist es unerheblich, welches Wahlpflichtfach er belegt hat.